Kontrolle schafft Sicherheit
Gas an Bord sorgt auf zahlreichen Segel- und
Motoryachten für Komfort, Gemütlichkeit und kulinarisches Gelingen.
Dennoch bleibt das Mitführen von Gasflaschen an Bord und besonders
die entsprechenden Verbindungen zu den einzelnen Abnehmern eine
heikle Angelegenheit. Periodische Kontrollen sorgen für Sicherheit.
Die neuen Gas-Richtlinien für Klarheit.
Die periodische Gaskontrolle der Flüssiggasanlage auf Ihrem Boot
muss alle drei Jahre durchgeführt werden. Damit diese Kontrollen
auch stattfinden, müssen Sie sich bei einem geprüften Kontrolleur
ihrer Wahl anmelden.
Die Pro
Nautik AG hat seit Ende 2019 einen geprüften Kontrolleur in den
eigenen Reihen und kann Ihnen diesen Service gerne offerieren.
Seit der Inkraftsetzung der EKAS 6517 am 6. Dezember 2017 dürfen
nur noch vom Verein Arbeitskreis LPG geprüfte Kontrolleure
Flüssiggaskontrollen durchführen. Dies führte zu einer klaren
Formulierung der Anforderungen für korrekte und sicherheitsgerechte
Durchführungen von Gaskontrollen. Leider treffen wir immer wieder
Flüssiggasanlagen auf Booten an, welche nicht den Vorschriften,
Einbauregeln oder dem Stand der Technik entsprechen und bemängelt
werden müssen.
Gerne geben wir Ihnen einige Ratschläge weiter, wie Sie sich am
besten für die nächste Kontrolle der Flüssiggasanlage auf Ihrem
Boot vorbereiten. Diese können durchaus dazu führen, dass keine
unnötigen Kosten anfallen.
- Sie haben eine wichtige Vorkehrung getroffen, wenn Sie darauf
achten, dass der Anschluss des Druckreglers, mit dem der
Versorgungseinheit übereinstimmt. Ein Schweizer Druckregler passt
nicht auf eine deutsche Flasche und umgekehrt. Eine Verbindung
zwischen diesen beiden Stücken ist undicht.
- Lassen Sie von der Werft ausserhalb der Saison ihre Gasanlage
inspizieren oder melden Sie eine Kontrolle an, damit gewisse
Arbeiten ohne Hektik erledigt werden können oder das richtige
Verbrauchsmaterial besorgt werden kann. So müssen Sie nicht zweimal
zur Kontrolle erscheinen und der Mitarbeiter muss deswegen Ihr Boot
nicht in irgendeinem Hafen aufsuchen.
- Informieren Sie den Kontrolleur darüber, welche gasbetriebenen
Geräte er auf Ihrem Boot vorfinden wird. In der Regel ist es nur
ein einzelnes Gerät oder ein Kombigerät. Ist Ihre Gasversorgung mit
einem Gasfernschalter ausgerüstet? Wenn ja, wo befindet sich die
Bedieneinheit und wo befinden sich die Hauptschalter für den
Bordstrom.
- Bewahren Sie alle Dokumente, welche Ihre Gasanlage betreffen
auf und machen Sie diese, wenn möglich, dem Kontrolleur zugänglich.
Das kann die Konformitätserklärung zu Ihrer Anlage oder die
Betriebsanleitung für Ihre Geräte sein. Auch
Kontrollbescheinigungen der letzten Prüfungen.
- Geben Sie der Werft den Auftrag, einzelne Komponenten, welche
nur zeitlich befristet eingesetzt werden dürfen, bei der
Überprüfung zu ersetzen.